Teilnehmerhinweise
TEILNAHMEHINWEISE Bike&Hike Idarwald GbR
Ein paar Regeln müssen sein. Veranstaltungsteilnehmer erkennen mit Anmeldung zu einem Bike&Hike Idarwald GbR Event, vertreten durch die durchführenden Guides, die jeweiligen Regeln als verbindlich an. Bitte schaut Sie Euch an:
Teilnahmehinweise für geführte Bike- oder Sportouren der Guides der Bike&Hike Idarwald GbR.
Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einer geführten Tour der Bike&Hike Idarwald GbR erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Die Bike&Hike Idarwald GbR ist eine gemeinsame Marketingplattform der Guides Matthias Klein und Friedhelm Götz.
(2) Die Guides der Bike&Hike Idarwald GbR veranstalten geführte Touren. Der/die individuelle Leiter/in dieser Touren wird im Weiteren als Guide bezeichnet.
(3) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.
§ 2 Verfügbarkeit dieser Hinweise
Auf die Teilnahmehinweise wird in jeder Ausschreibung für geführte Mountainbiketouren der DIMB / IDRT hingewiesen. Sie können unter www.dimb.de / Rubrik „Touren & Treffs / Teilnahmehinweise“ nachgelesen und ausgedruckt werden.
§ 3 Absage oder Abbruch von Touren
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer ausgeschriebenen Tour. Der Guide sind jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Guide ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der Ausschreibung zu einer Tour hingewiesen. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Equipment wie eine ausreichende Pannenausrüstung bei Radtouren (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht beendet werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere bei Radtouren ein Schutzhelm (Pflicht!), eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Protektoren). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.
§ 4 Aufgaben des Guides
(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.
§ 5 Gefahrtragung
(1) Dem Teilnehmer einer Tour ist bekannt, dass die Benutzung eines Fahrrads sowohl auf als auch abseits befestigter Strassen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.
(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Angaben zum fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour beziehen sich auf die sog. Singletrailskala, die unter www.singletrail-skala.de nachzulesen ist. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
§ 6 Verhalten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere bei Fahrradtouren ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
(2 ) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahr-/Lauf- oder Gehweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden bewältigen können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Fahrrad zu schieben oder zu tragen, oder eine Ausweichstrecke zu nutzen.
(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter www.dimb.de nachgelesen werden.
(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Touren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.
Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder bei Fahrradtouren unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Der Guide ist nicht verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.
$ 7 Haftung
Soweit der Guide für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Guide unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) von ihm oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Guide unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) von ihm oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Guide ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Guides ausgeschlossen ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich der genannten Versicherung zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.